1. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter einen Transporter der Marke Ford Transit Kasten 2.0 TDCi L2H2 330 Ambiente. Unser Transporter ist mit einem GPS ausgestattet. Das Fahrzeug verfügt über eine gültige österreichische Autobahnvignette. Das Fahrzeug darf ausschließlich in Österreich bewegt werden. 200 Kilometer sind in der Tages- und 4 Stunden Miete inkludiert, 300 Kilometer sind in der Tagesmiete inkludiert. Für jeden weiteren Kilometer fallen 0,50 EUR an.
2. Vertragsabschluss
Der Mieter verpflichtet sich, bei Abschluss des Mietvertrags folgende Dokumente vorzulegen: Identitätsnachweis (Führerschein) und Adresse.
3. Mietzins und Zahlung
Der Mietzins wird im Mietvertrag festgelegt und ist sofort nach Vertragsabschluss fällig. Der Mieter hat zudem eine vereinbarte Kaution in Höhe von EUR 300,00 zu hinterlegen, die nach Rückgabe des Fahrzeugs und Prüfung auf etwaige Schäden, rückerstattet wird.
Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das im Vertrag genannte Konto oder bar.
4. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Reservierung und endet mit der Rückgabe an den Vermieter am. Eine Verlängerung der Mietdauer ist jederzeit möglich, jedoch ist der Mieter verpflichtet, bei absehbarer Überschreitung der vereinbarten Mietdauer, dies spätestens 30 Minuten vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer schriftlich mittels (Anruf, SMS, oder WhatsApp) dem Vermieter bekannt zu geben und um eine Verlängerung des Mietvertrages anzusuchen. Eine Verlängerung ist möglich, falls der Transporter noch nicht für einen anderen Mieter reserviert ist.
5. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf nur von der im Mietvertrag genannten Person genutzt werden. Es sei denn, der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung. Ebenfalls werden die Daten des Dritten aufgenommen. Die Haftung für den Dritten übernimmt der Mieter des Fahrzeuges. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sachgemäß zu behandeln und die geltenden Verkehrsregeln zu beachten. Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.
Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Tiere im Fahrzeug sind verboten. Ausgeschlossen vom Transport sind jegliche gefährliche, entflammbare oder explosive Stoffe.
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs lt. Zulassungsschein darf nicht überschritten werden, das betrifft auch den zusätzlichen Betrieb eines Anhängers.
6. Versicherung
Das Kraftfahrzeug ist Vollkasko versichert. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während seiner Mietdauer entstehen. Der Selbstbehalt beträgt EUR 1.000,00.
7. Kraftstoff
Der Mieter übernimmt den Transporter vollgetankt und hat diesen auch wieder vollgetankt zurückzugeben. Das Fahrzeug wird mit Dieselkraftstoff betrieben und ist ausschließlich mit Dieselkraftstoff zu betanken. Der Mieter trägt die Kosten für den Kraftstoff. Sollte der Transporter nicht vollgetankt an den Vermieter zurückgegeben werden, so behält sich der Vermieter ein, dem Mieter eine Tankkostenpauschale von EUR 20,00 zzgl. den tatsächlich anfallenden Treibstoffkosten in Rechnung zu stellen.
8. Mindestalter
Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein.
9. Reinigung
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen sauberen Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Normale Verschmutzungen sind im Mietpreis enthalten.
Bei starker oder grober Verschmutzung, die über das übliche Maß hinausgeht (z. B. verschmutzte Ladefläche, Schlamm, Flüssigkeiten, Müll, Tierhaare, starke Gerüche), wird dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr verrechnet. Die tatsächlichen Reinigungskosten werden laut nachweisbarer Rechnung an den Mieter weiterverrechnet.
10. Rückgabe des Fahrzeuges:
Das Fahrzeug wird in einem fahrbereiten Zustand übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe auf sichtbare Schäden zu überprüfen und eventuelle Mängel schriftlich zu dokumentieren.
Bei verspäteter Rückgabe fallen zusätzliche Gebühren von EUR 20,00 pro Stunde an.
11. Strafen/Gebühren
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Verwaltungsstrafen, Organmandate, Parkstrafen, sowie sonstige behördliche Gebühren oder Abgaben, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehen.
Der Mieter verpflichtet sich, diese Kosten vollständig und fristgerecht zu begleichen.
Sollte der Vermieter aufgrund behördlicher Meldungen oder Zustellungen in Vorleistung treten müssen oder eine Auskunftspflicht gegenüber Behörden treffen, trägt der Mieter sämtliche damit verbundenen Kosten, Gebühren und Bearbeitungsaufwände.
12. Haftung für Schäden und Betriebsausfall
1. Schäden am Fahrzeug
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer am Fahrzeug entstandenen Schäden.
2. Haftung für Folgeschäden
Der Mieter haftet zusätzlich für sämtliche Folgeschäden, die durch den verursachten Schaden entstehen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Kosten für die Reparatur
- Wertminderung
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Gutachterkosten
3. Betriebsausfall / Nutzungsausfall
Sollte das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Schadens vorübergehend nicht vermietbar sein, haftet der Mieter für den daraus entstehenden Betriebsausfall / Nutzungsausfall.
Der Nutzungsausfall wird wie folgt berechnet:
- Tagessatz laut gültiger Preisliste (derzeit 99 € pro Tag) für jeden Tag, an dem das Fahrzeug aufgrund der Reparatur oder eines erhöhten Arbeitsaufwandes nicht vermietet werden kann.
- Die Berechnung beginnt ab dem ersten Kalendertag nach Schadenseintritt und endet mit der tatsächlichen Wiederherstellung der Vermietbarkeit.
4. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung haftet der Mieter in vollem Umfang, unabhängig von vereinbarten Selbstbehalten oder Versicherungsdeckungen.
13. Reservierung und Stornierung
Eine Stornierung der Reservierung ist bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei. Bei späteren Stornierungen behält sich der Vermieter das Recht vor, alle reservierten Tage in Rechnung zu stellen. Pro reserviertem Miettag werden 99,00 EUR verrechnet.
14. Datenschutz
Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten und Dokumente des Mieters gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln und nur im Rahmen der Mietabwicklung zu verwenden.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Bruck an der Mur
